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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Floating Hideaway, Meiwald & Frölich GbR, Zschopauer Str. 15, 09419 Thum

  • 1 Allgemeines

(1) Jens Meiwald und Jens Frölich, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „Floating Hideaway Meiwald & Frölich GbR“, Zschopauer Str. 15, 09419 Thum, Deutschland (nachfolgend auch „Floating Hideaway“, „Vermieter“ oder „wir“ genannt) bieten die Möglichkeit, für begrenzte Zeit ein schwimmendes Haus zu mieten.

(2) Es gelten für Mietanfragen gegenüber der Floating Hideaway Meiwald & Frölich GbR ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen, unsere Hausordnung sowie ergänzend die Stegordnung des Bernsteinresorts Ribnitz-Damgarten.

  • 2 Preise

(1) Für die auf unserer Internetseite oder dem Mietportal aufgeführten Leistungen gelten die jeweils dargestellten Preise im Zeitpunkt der Bestellung. Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • 3 Leistungsumfang

(1) Das schwimmende Haus und der genaue Leistungsumfang richten sich nach der Beschreibung auf unserer Homepage und dem Mietportal. Eine Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist jedoch unter keinen Umständen Leistungsbestandteil und mithin nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Zusatzleistungen wie Ausflüge vor Ort vermitteln und dies mithin nicht zum Leistungsumfang gehören kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte bei Interesse an Anbieter vor Ort.

(2) Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage stellen noch kein verbindliches Angebot unsererseits auf Vermietung des schwimmenden Hauses dar. Sie können zunächst über den Buchungskalender die verfügbaren Zeiträume einsehen. Aber auch über unser Kontaktformular auf unserer Website oder per Telefon können Sie eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage stellen. Steht das gewünschte Mietobjekt zum gewünschten Zeitpunkt noch zur Verfügung, erhalten Sie unsererseits eine verbindliche Reservierungsbestätigung in Form einer Rechnung.

(3) Im Mietpreis ab 3 Übernachtungen enthalten sind:

  • privater Parkplatz
  • Saunanutzung
  • Bettwäsche
  • Geschirrtücher
  • ein Handtuchset pro Person (bestehend aus einem Handtuch und zwei Duschtüchern, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist)

Für Energie und Kamingas fällt eine Pauschale i.H.v. 35,00 € je Aufenthalt an. Nebenkosten für Wasser, Abfall, TV und WLAN und Minisafe werden nicht erhoben. 

  • 4 Kaution

(1) Für die Nutzung des schwimmenden Hauses wird eine Kaution i.H.v. 200,00 EUR für die gesamte Mietdauer fällig. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für evtl. Schlüsselverlust, für evtl. Schäden am und im schwimmenden Haus oder für zusätzliche Extras, die nachträglich gebucht werden. Sie muss mit der letzten Zahlung mit überwiesen werden (wird als Extraposten ausgewiesen) und wird nach dem Auszug auf gleichem Wege zurückerstattet, sofern keine nachträglichen Verrechnungen notwendig sind. Im Falle von Verrechnungen, welche unter dem Wert der Kaution liegen, wird die Kaution anteilig erstattet.

  • 5 Vertragsschluss, Zahlweg, aufschiebende Bedingung der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung, Restzahlung, Nichtzahlung, kurzfristige Buchungen

(1) Mit Eingang der Bestätigung Ihrerseits, welche telefonisch oder auch in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen kann, spätestens jedoch mit Eingang der in unserer Rechnung ausgewiesenen Anzahlung auf unserem Konto wird die Buchung verbindlich, der Mietvertrag ist geschlossen und die AGB, die Hausordnung sowie die Resort- und Stegordnung des Bernstein-Resort Ribnitz-Damgarten gelten als anerkannt.

(2) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext/Rechnung wird von uns für die Dauer der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, Ihnen zudem mit der Buchungsbestätigung zugesendet und kann Ihnen im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung in Abschrift übersandt werden.

(3) Als Zahlungsmittel für den Mietpreis und etwaige Nebenkosten steht ausschließlich Überweisung im Voraus zur Verfügung. Etwaige Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des jeweils Zahlungspflichtigen

(4) Der Vertragsschluss steht unter aufschiebenden Bedingungen der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises binnen 7 Tagen nach Zugang unserer Mietbestätigung. Hierauf wird nochmals in unserer Buchungsbestätigung gesondert hingewiesen.

(5) Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

(6) Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Mietbeginn) ist der Gesamtpreis sofort bei Übermittlung der Buchungsbestätigung durch den Mieter zu zahlen.

  • 6 Kein gesetzliches Widerrufsrecht

(1) Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beherbergung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da wir Buchungen unseres schwimmenden Hauses ausschließlich termingebunden ermöglichen, besteht dementsprechend kein Widerrufsrecht.

  • 7 Stornierung, Nichtanreise

(1) Soweit Sie die Anzahlung (vgl. § 5 Abs. 4, 5) nicht zahlen, bedarf es keiner weiterer Aktivitäten Ihrerseits, da der Vertrag dann (mangels Bedingungseintritt) nicht zustande kommt.

(2) Haben Sie die Anzahlung und/oder weitere Zahlung bereits geleistet, so besteht - da vorliegend Mietrecht anwendbar ist - von Gesetzes wegen weder ein Rücktritts- noch ein Kündigungsrecht.

(3) Sollten Sie die Reise nicht antreten, sehen wir folgende Entschädigungspauschalen vor, welche von einem etwaig zurückzuzahlenden Mietpreis in Abzug gebracht werden:

Bis 91 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
Stornierung 90. Tag bis 61. Tag vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises.
Stornierung 60. Tag bis 31. Tag vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises.
Stornierung 30. Tag bis 8. Tag vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises.
Stornierung < 8 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.

(4) Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der das Haus in vollem Umfang übernimmt. Stornogebühren werden dann nicht erhoben. Sollte das Haus anderweitig vermietet werden, fallen keine Stornogebühren an oder nur anteilig, im Falle es wurde günstiger vermietet. In jedem Fall wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,00 € berechnet.

(5) Der individuelle Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

(6) Das Recht auf außerordentliche Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solches steht Floating Hideaway insbesondere zu, im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die Hausordnung oder falls, trotz Mahnung, die Zahlung der weiteren Miete (vgl. § 5 Abs. 5) nicht vor Mietbeginn und Anreise erfolgt.

  • 8 Rücktritt durch den Vermieter

(1) Sofern dem Mieter ein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7(3) eingeräumt wurde, ist der Vermieter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Interessenten nach dem gebuchten Hausboot vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Vermieters auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7(3) nicht verzichtet.

(2) Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt, unbeschadet sonstiger Gründe, insbesondere dann vor, wenn

  • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
  • höhere Gewalt bei besonderen Wetterereignissen insbesondere ab Windstärken von 8 Beaufort (Bft) eintritt.
  • das schwimmende Haus unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person oder des Buchungszwecks gebucht wurde. Dies gilt auch und insbesondere, wenn vom Haus durch den Mieter initiierte religiöse oder politische Propaganda, gleich welcher Art, ausgeht.
  • begründeter Anlass zu der Annahme entsteht oder bekannt wird, dass die Durchführung des Vertrages die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
  • wir von Umständen erfahren, die eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters nahelegen, insbesondere, wenn der Mieter unsere fälligen Forderungen nicht begleicht.
  • der Mieter über sein Vermögen einen Antrag auf Insolvenz gestellt oder eine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

(3) In den vorgenannten Fällen sorgt der Mieter sich eigenständig und auf eigene Kosten um eine Ersatzunterkunft. Darüber hinaus stehen dem Mieter keine Schadensersatzansprüche zu.

  • 9 An- und Abreise

(1) Die Anreise ist zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr, die Abreise ist von 08:00 Uhr bis 10.00 Uhr möglich. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter oder dessen Beauftragten individuell vereinbart werden. Frühere Anreise sowie spätere Abreisen werden pauschal mit 25 Euro jeweils für An- und Abreise berechnet. Wir haben zu diesem Zweck eine Hausverwaltung beauftragt, alle die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte vor Ort in Ribnitz-Damgarten für uns abzuwickeln. Sie ist - obgleich sie vor allem mit der Säuberung und Instandhaltung der Objekte beauftragt ist - berechtigt, dem Mieter gegenüber hinsichtlich der konkreten Abwicklung Weisung zu erteilen und im gesetzlich oder vertraglich zulässigen Rahmen Zutritt zum Haus zu verlangen.

(2) Sollten Sie absehbar verspätet anreisen, so ist die Hausverwaltung rechtzeitig zu informieren, um dennoch die termingerechte Objektübergabe gewährleisten zu können.

(3)  Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr das Mietobjekt nicht übernehmen, gilt der Vertrag zum darauffolgenden Tag ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund Nichtanreise bzw. verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

(4) Am Anreisetag erhalten Sie ein Übergabeprotokoll. Das Inventar ist vom Mieter auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und die Vollständigkeit zu bestätigen.

(5) Am Tag der Abreise übernimmt die Hausverwaltung das Mietobjekt. Dabei erfolgen die Prüfung der Inventarliste und eine erste Aufnahme von gegebenenfalls aufgetretenen Beschädigungen oder Mängeln in einem Übernahmeprotokoll. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Abnutzung behalten wir uns vor, eine Unkostenpauschale für eine außerordentliche Reinigung bzw. für kleine Instandsetzungen zu erheben. Sie wird mit der Kaution verrechnet.

(5) Bei der Abreise sind sämtliche überlassene Schlüssel zurück zu geben. Im Falle eines Verlustes behält es sich Floating Hideaway vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

  • 10 Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

  • 11 Haustiere

(1) Haustiere können nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Bestätigung des Vermieters mitgebracht werden. Dabei ist Art und Größe anzugeben. In der Regel wird dem Aufenthalt von Katzen, mehr als 2 Hunden und mit einer Schulterhöhe von über 50 cm sowie von landläufig Kampfhunde genannten Hunden jedoch nicht zugestimmt. Ausnahme: Assistenzhunde für Behinderte sind ohne Einschränkung erlaubt. Die Notwendigkeit soll nachgewiesen werden.

(2) Bei eventuell anfallenden Kosten für Ersatzbeschaffungen von beschädigtem Inventar, verursacht durch ein Haustier, ist der Mieter verpflichtet, diese zu tragen.

(3) Pro Tier wird eine zusätzliche Pauschale von 100 Euro (je Aufenthalt) erhoben, welche mit der Kaution verrechnet wird, falls die Tieranmeldung nicht direkt mit der Buchung erfolgt sein sollte.

  • 12 Maximale Belegung

Die maximale Belegung eines schwimmenden Hauses vom Typ floating 85 ist auf 6 Personen festgelegt und darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten. Nutzen dennoch mehr Personen das schwimmende Haus, behält sich Floating Hideaway vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie für die überzähligen Personen rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Unser Recht, Schadenersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern, bleibt hiervon unberührt.

  • 13 Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Floating Hideaway nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Floating Hideaway wird den Mieter über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird Floating Hideaway dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

  • 14 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Verwalter oder Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Die Sauna, Sport- und Spielgeräte sind durch den Vermieter kostenfrei zur Verfügung gestellte Ausstattungsgegenstände. Deren eventuelle Fehlfunktion oder Nichtbenutzbarkeit begründen keine Schadensersatzansprüche seitens des Mieters. 

(2) Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.

(3) Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am und im schwimmenden Haus, dem Ponton, an den Steganlagen sowie für Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Er haftet ebenso für Schäden, die von Besuchern des Mieters verursacht werden.

(4) Das Rauchen ist in den Innenräumen des schwimmenden Hauses sowie auf dem Steg nicht gestattet, ebenso wie die Entsorgung von Zigarettenresten ins Wasser. Bei Zuwiderhandlung im Haus wird eine Pauschale für erhöhten Reinigungsaufwand i.H.v. 100,00 € erhoben und mit der Kaution verrechnet.

 (5) Für Kinder besteht eine besondere Aufsichtspflicht, da die Geländer nicht durchfall- oder übersteigsicher sind, gegebenenfalls ist eine Schwimmweste zu tragen.

(6) Ab Windstärke 8 und höher oder nach anderweitiger behördlicher Anordnung muss der Steg geräumt werden.

  • 15 Mängelhaftungsrechte und Haftung von Floating Hideaway

(1) Für Mängel, die bereits bei der Überlassung des Hausboots an den Mieter vorhanden waren, haften wir nur dann, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, insoweit erstreckt sich die Haftung auch auf fahrlässig verursachte Schäden. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt.

(3) Sollte der Parkplatz wider Erwarten einmal nicht zugänglich oder befahrbar sein, steht dem Mieter kein Schadenersatz zu, da es sich um eine kostenfrei überlassene Leistung handelt. Ebenso haften wir nicht für Verluste und Schäden am Fahrzeug und daran oder darin befindliche Gegenstände.

(4) Falls das Haus im Ausnahmefall nicht pünktlich um 15 Uhr übergabebereit ist, kann der Mieter keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Objektbetreuer wird sich jedoch mit dem Mieter telefonisch in einem solchen Fall in Verbindung setzen.

(5) Eine Haftung des Vermieters für Schäden (auch gesundheitliche), die bei der Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte, der SUP`s sowie der Sauna entstehen, ist ausgeschlossen. Bei Verdacht auf nicht ordnungsgemäße Funktion oder Mängel ist der Vermieter umgehend zu informieren und die Benutzung zu unterlassen. 

(6) Der im Haus befindliche Minisafe kann kostenlos benutzt werden. Gleichwohl haften wir nicht für darin verwahrte Wertgegenstände.

(7) Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustellen oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.

  • 16 Zutrittsrecht zum Hausboot oder schwimmenden Haus

(1) Wir, ebenso wie der Objektbetreuer, haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Hausbooten und schwimmenden Häusern bei Gefahr im Verzug.

(2) Des Weiteren steht uns ein solches nach vorheriger Ankündigung zu, soweit auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung angemessen Rücksicht genommen wird. Wir werden den Gast im Falle des Abs. (1) über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

  • 17 WLAN / TV-Nutzung

(1) Floating Hideaway unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

(2) TV/Radio-Empfang wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eventuelle Fehlfunktion oder Nichtbenutzbarkeit von TV und WLAN begründen keine Schadensersatzansprüche seitens des Mieters. 

(3) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

(4) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(5) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen, unwahren oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

(6) Sollte sich der Mieter auf von Floating Hideaway zur Verfügung gestellten Geräten, z.B. Router, TV-Geräte (Aufzählung ist nicht abschließend) bei Konten (wie z.B. Netflix, Spotify, Prime Video u.a.) mit seinen Zugangsdaten angemeldet und diese auf dem Gerät gespeichert haben, so ist er selbst dafür verantwortlich, diese Zugangsdaten vor seinem Auszug sorgfältig zu löschen. Floating Hideaway haftet nicht für Kenntniserhalt oder missbräuchliche Verwendung der Zugänge durch nachfolgende Mieter.

  • 18 Minishop, Gutscheine, Bedingungen

(1) Für den Erwerb von Gutscheinen gelten unsere AGB und Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus gelten die folgenden Gutschein-Bedingungen:

(2) Der Gutschein wird Ihnen nach Zahlungseingang per E-Mail zugestellt.
Sie können den Gutschein an Dritte weitergeben. In diesem Fall verpflichten Sie sich, den Gutscheincode nicht mehr zu verwenden oder ihn an Dritte zu offenbaren.

(3) Der Gutschein kann nur für Übernachtungen auf unserem schwimmenden Haus „Coco de Mer“ und ausschließlich bei direkter Buchung über unsere Website (nicht über andere Buchungsportale) oder Einkäufe in unserem Minishop eingesetzt werden. Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

(4) Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können durch erneute Angabe des Gutschein-Codes verwendet werden. Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.

(5) Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Übermittlung des Gutscheincodes eingelöst werden; danach verlieren sie ersatzlos ihre Gültigkeit.

(6) Sie verpflichten sich, den Gutscheincode geheim zu halten und ihn nur der Person mitzuteilen, der Sie den Gutschein schenken möchten. Floating Hideaway übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung (z.B. wegen technischer Schwierigkeiten) des Gutscheincodes.

(7) Widerrufsbelehrung für Einkäufe im Minishop

(7.1) Sie haben für Waren- und Gutscheinbestellungen im Minishop das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

(7.2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Floating Hideaway – Meiwald & Frölich GbR, Zschopauer Str. 15, 09419 Thum, Fax: 037297-769516, Email.: mail@fhhc.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(7.3) Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Für zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits – auch teilweise – eingelöste Gutscheine ist entsprechender Wertersatz zu leisten.

  • 19 Datenschutz

Die von den Mietern zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzbelehrung. www.fhhc.de/Datenschutz 

  • 20 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Mieter gegenüber uns oder Dritten abzugeben hat, bedürfen zumindest der Textform.

  • 21 Schlussbestimmungen

(1) Die Hausordnung ist zusammen mit der Resort- und Stegordnung Bestandteil der AGB und verbindlich.

(2) Fotos und Text auf der Webseite bzw. in Flyern o.ä. dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

  • 22 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(2) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

  • 23 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Stand: 06. Februar 2022

Anlagen:
Hausordnung
Resort- und Stegordnung des Bernstein-Resort Ribnitz-Damgarten


Hausordnung des schwimmenden Hauses „Coco de Mer“

Herzlich willkommen in unserem – und für die Zeit Ihres Aufenthaltes – auch Ihrem Coco de Mer. Wir wollen, dass Sie und natürlich auch nachfolgende Gäste sich wohl und wie zu Hause fühlen und erholsame Tage hier verbringen können. Daher macht es sich notwendig, das eine oder andere in dieser Hausordnung zu regeln, damit keine Missverständnisse und Unstimmigkeiten aufkommen können. Bitte lesen Sie sie aufmerksam durch. Bei Fragen kommen Sie gern ganz einfach auf uns zu.

(1) Das Haus sowie alle Einrichtungsgegenstände sind vom Mieter und seinen Gästen pfleglich zu behandeln und eventuelle Beschädigungen sofort beim Verwalter oder Vermieter zu melden. Haftungsfragen regeln ggf. die AGB in Punkt 14 und 15.

(2) Für Kinder besteht eine besondere Aufsichtspflicht, da die Geländer der Häuser nicht durchfall- oder übersteigsicher sind. ggf. ist eine Schwimmweste zu tragen. Wenn Sie vom Haus aus schwimmen gehen, geschieht dies auf eigene Gefahr. Wir haften grundsätzlich nicht für Badeunfälle. Im Interesse Ihrer Sicherheit ist es nicht gestattet, auf oder über die Reling zu steigen und von dort aus ins Wasser zu springen.

(3) Flecken und verschmutze Oberflächen, z.B. durch Speisen, Getränke oder Ihr mitgebrachtes Tier beseitigen bzw. reinigen Sie bitte direkt selbst und benutztes Geschirr ist regelmäßig mit höchstmöglicher Temperatur zu spülen, damit Gerüche, Bakterien und im schlimmsten Fall Schädlinge keine Chance haben.

(4) Speise- und Getränkereste müssen nach Beendigung von Mahlzeiten auf den Terrassen immer weggeräumt werden, damit nicht unnötig Vögel angelockt werden.

(5) In durch die Resort- und Stegordnung Punkt 6 geregelten Ruhezeiten mittags zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr sowie nachts zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr darf keinerlei ruhestörender Lärm erzeugt werden. Auch zu anderen Zeiten ist im Sinne eines für alle erholsamen Aufenthaltes generell gegenseitige Rücksichtnahme geboten.

(6) Das Rauchen ist in den Innenräumen des schwimmenden Hauses sowie auf dem Steg nicht gestattet. Asche und Zigarettenreste dürfen keinesfalls ins Wasser oder in die Toiletten entsorgt werden. Dafür sind die auf der Terrasse bereitstehenden Aschebecher zu nutzen. Diese dürfen nur in restlos erkaltetem Zustand in den Restmüllbehälter entleert werden. Zuwiderhandlung: s. AGB 14.4

(7) In die Toiletten dürfen außer normalem Toilettenpapier keinerlei Feststoffe, Abfälle, Essensreste, Hygieneartikel, Kosmetiktücher, Feuchtwaschlappen o.ä. geworfen werden, da die Abwasserentsorgungspumpen dadurch blockieren können.

(8) Tiere dürfen mit Rücksicht auf nachfolgende Gäste  nicht in die Betten oder auf die Sitzmöbel im Innenraum gelassen werden, so sehr wir auch den Wunsch des Tieres oder den Ihren verstehen können. Ebenso ist Ballspielen und toben im Innenraum untersagt. Hinterlassenschaften und zusätzliche Verschmutzungen müssen umgehend beseitigt werden und die durch die Resort- und Stegordnung definierten Ruhezeiten dürfen nicht durch das Tier gestört werden (andauerndes bellen, heulen usw.).

(9) Wir freuen uns, wenn Ihnen die Einrichtungsgegenstände gefallen, bitten aber darum, sie nicht einfach mitzunehmen. Sollten Sie Interesse an dem einen oder anderen Objekt haben, schauen Sie bitte in unserem Minishop auf www.fhhc.de/minishop vorbei oder kontaktieren uns direkt. Der kleine Gewinn, der durch den Verkauf entsteht, geht an SOS Kinderdorf oder eine andere gemeinnützige Organisation unserer Wahl.

(10) Sitzauflagen und andere bewegliche Sachen auf den Terrassen sind am Ende des Aufenthaltes im "Coco de Mer" sowie immer bei aufkommendem starkem Wind gegen Wegwehen oder Beschädigung, aber auch vor Regen und Schnee zu sichern. Bitte bringen Sie die Gegenstände ins Haus, legen sie in die bereitstehende Auflagenbox oder sichern sie anderweitig sinnvoll ab.

(11) Grillen ist nur mit einem Elektrogrill auf den Terrassen gestattet. Grills, bei denen Brennstoffe irgendwelcher Art benötigt werden, sind nicht zulässig. Der Grill ist nach Benutzung so zu reinigen, dass er vom Nachmieter direkt wieder benutzt werden kann. Für einen ungereinigt hinterlassenen Grill werden 50,00 EUR als zusätzliche Reinigungsgebühr von der Kautionsrückzahlung abgezogen.

(12) Sauna, Spiel- und Sportgeräte sind vor Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und im Falle von Schäden, Mängeln oder Fehlfunktionen deren Benutzung zu unterlassen und der Vermieter umgehend zu informieren. Haftungsausschluss: AGB, Punkt 15.3.

(13) In der Sauna ist ausreichend Abstand zum Ofen zu halten. Brennbare Gegenstände dürfen keinen Kontakt zum Ofen haben und bei der Benutzung der Bänke ist auf Trittsicherheit zu achten. Die Sauna ist nach Benutzung sofort auszuschalten und während des Betriebes zu beaufsichtigen. Haftungsausschluss: AGB, Punkt 15.3.

(14) Am Abreisetag sind vom Mieter alle persönlichen Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, die Bettwäsche abzuziehen, das gespülte Geschirr in die Schränke zu verräumen, Arbeitsflächen zu reinigen, der Kühlschrank zu leeren und sich zu vergewissern, dass alle Lampen und elektrischen Geräte (außer Kühlschrank), sowie die Sauna ausgeschaltet sind.

Stand: 30. September 2021


Resort- und Stegordnung Bernstein-Resort Ribnitz-Damgarten

  • 1 Geltungsbereich und Zweckbestimmung

(1) Diese Resort- und Stegordnung gilt für die Wasser- und Landflächen des Bernstein-Resorts am Saaler Bodden in Ribnitz-Damgarten. Betreiber des Resorts ist die BS Planung & Management GmbH, Alt-Biesdorf 64, 12683 Berlin.

(2) Zum Bernstein-Resort gehören die landseitigen Parkplätze, der Müllstandplatz (siehe Anlage), das Service-Gebäude sowie der private Anlegesteg für die schwimmenden Häuser.

(3) Die Resort- und Stegordnung wird bei Betreten oder Befahren des Resorts als verbindlich anerkannt. Für die Einhaltung der betreffenden Vorschriften der Resort- und Stegordnung ist jeder Benutzer und Besucher auch im Rahmen seiner Aufsichtspflicht verantwortlich.

  • 2 Weisungsrecht

Das Hausrecht auf dem gesamten Resortgelände steht dem Betreiber zu. Dieses wird ausgeübt durch dessen Beauftragte. Anweisungen des Personals insbesondere zur Einhaltung der Resort- und Stegordnung ist Folge zu leisten.

  • 3 Betreten der Anlage

Das Betreten der Anlage ist nur den Mietern und deren Gästen gestattet. Unbefugten ist das Betreten verboten.

  • 4 Verkehrs- und Parkordnung

(1) Die Straßenverkehrsordnung gilt im gesamten Resortgelände.

(2) Parken ist nur auf den zugewiesenen Stellplätzen erlaubt. Je Liegeplatz für ein schwimmendes Haus steht im Resort -1- Parkplatz zur Verfügung. Weitere Fahrzeuge sind außerhalb des Geländes abzuparken. Fahrzeuge, die falsch geparkt werden, können durch den Betreiber ohne Vorankündigung auf Kosten des Halters umgesetzt werden.

  • 5 Allgemeine Verhaltensregeln

(1) Gegenseitige Rücksichtnahme ermöglicht allen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt.

(2) Hunde sind grundsätzlich mit Maulkorb an der Leine zu führen.

(3) Abfälle sind zu trennen und am dafür vorgesehenen Platz zu entsorgen.

(4) Bei aufkommendem starkem Wind sind die Auflagen der Außenmöbel der schwimmenden Häuser sowie persönliche ungesicherte Gegenstände gegen Verlust in das Wasser entsprechend zu sichern. Sonnenschirme und -segel sind einzuholen und zu sichern.

(5) In jedem schwimmenden Haus befinden sich Abwasserentsorgungspumpen zur Förderung des Schmutzabwassers an Land. Diese können bei falschem Gebrauch blockieren. Um Ihnen einen störungsfreien Aufenthalt zu ermöglichen ist es untersagt, jegliche Feststoffe, Abfälle, Essensreste, Hygieneartikel, Kosmetiktücher, Feuchtwaschlappen etc. in das Abwassersystem des schwimmenden Hauses einzubringen.

  • 6 Besondere Verbote
    Insbesondere untersagt ist:

(1) auf dem Steg das Angeln mit Wurfangeln und das Fischen, das Radfahren, Grillen und sonstige gesellige Zusammenkünfte sowie das unbeaufsichtigte Abstellen von Gepäck, Ausrüstung oder sonstigen Gegenständen (Fluchtwege), soweit dies nicht zum unmittelbaren Be- und Entladen der Unterkünfte notwendig ist.

(2) das Springen von, sowie das Schwimmen und Tauchen im Bereich und unter der Steganlage, den Hausbooten und sonstigen Wasserfahrzeugen.

(3) die Erzeugung von ruhestörendem Lärm, insbesondere zur Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr sowie in der Mittagszeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

(4) wildlebende Tiere zu stören oder zu füttern, da sich das Bernstein-Ressort in unmittelbarer Nähe zu einem Landschaftsschutzgebiet sowie zum Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft befindet.

(5) das Einbringen von umweltschädlichen Stoffen und Abfällen und sonstigen Gegenständen in das Wasser.

  • 7 Verhalten bei Gefahr

(1) Bei Feststellung von Feuer im Resortgelände oder auf schwimmenden Häusern I Booten sowie bei Unfällen, die einen Schaden oder eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen, für wesentliche Sachwerte, ferner bei Unfällen, die schädliche Umwelteinwirkungen oder die Gefahr solcher Einwirkungen zur Folge haben, hat jeder Resortbesucher die Pflicht der Alarmierung von Feuerwehr, Polizei und/oder Rettungskräften.

(2) Alle Besucher haben sich im Brandfall an die ausgewiesene Sammelstelle (Parkplatz Boddentherme) zu begeben und die Steganlage zu verlassen.

(3) Bei Sturm ab Windstärken von 8 bft (stürmischer Wind, v=75km/h) ist die Nutzung des Steges und der Liegeplätze der schwimmenden Häuser für die Dauer des Sturmes einzustellen.

(4) Bei Glätte, Eis und Regen besteht auf einer Steganlage naturgemäß erhöhte Rutschgefahr. Eine Glättesituation kann sich besonders in den Übergangs- und Wintermonaten innerhalb kürzester Zeit ergeben und kann aufgrund baulicher und umweltrechtlicher Vorschriften auch nicht verhindert werden. Bitte lassen Sie besondere Vorsicht walten und reduzieren Sie die Nutzung des Steges auf das Notwendigste.

  • 8 Haftung

(1) Das Betreten und Befahren des Resortgeländes, und die Benutzung seiner Anlagen sowie der Wasserfläche geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Benutzers. Der Betreiber ist verpflichtet, die Steganlage in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Eine Haftung des Vermieters aus Gründen höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung des Betreibers für Schäden aufgrund witterungsbedingter Glätte, Rutschgefahr im Resortbereich und insbesondere im Stegbereich, die über die normale Verkehrssicherungspflicht hinausgeht, ist ausgeschlossen.

(2) Besucher. Eigentümer und sonstige Benutzer der Resortanlage haften für Schäden, die sie innerhalb der Resortanlage schuldhaft verursachen. Dies beinhaltet auch die Haftung für die Personen, die sie bei der Bedienung der Boote, des Transportes, der Reparatur und Pflege oder der Nutzung der Hafeneinrichtungen eingesetzt haben. Diese Personen sind als Erfüllungsgehilfen zu behandeln. Darüber hinaus besteht die Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz für Kraftfahrzeuge.

  • 8 Inkrafttreten

Diese Resort- und Stegordnung tritt mit Fertigstellung der Steganlage und Nutzungsübergabe des ersten schwimmenden Hauses in Kraft.

Anlage:
Resortplan, PKW-Stellplätze und Müllstandplatz: